Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

„Etwas von Folter …“ – Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg

von Fredrik Roggan

Dass der Eindruck habe entstehen können, beim Einsatz von Brechmitteln handele es sich um eine „alltäglich anzuwendende abschreckende Strafe statt um notwendige Beweissicherung“, das ertrage er nicht. So begründete der Leiter des Hamburger Landeskriminalamtes am 16. Januar 2002 das Rücktrittsgesuch an seinen Vorgesetzten. Wenige Tage zuvor war ein 19-jähriger Kameruner an den Folgen eines solchen Brechmitteleinsatzes gestorben.[1]

Achidi J. war am 9. Dezember 2001 unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommen und ins Rechtsmedizinische Institut des Hamburger Universitätskrankenhauses Eppendorf gebracht worden. Da die Polizei davon ausging, dass er die Drogenportionen verschluckt hatte, wurde der Einsatz des Brechmittelsirups Ipecacuanha angeordnet. Achidi J. warnte, dass er sterben werde. Dennoch hielten vier Polizisten den sich heftig wehrenden Mann fest, während eine Ärztin ihm – nach zwei vergeblichen Versuchen – insgesamt 30 Milliliter Brechmittelsirup und 800 Milliliter Wasser durch eine Magensonde einflößte. Danach war der junge Mann zu Boden gerutscht und regungslos liegen geblieben. Nach dreitägigem Koma war er am 12. Dezember 2001 verstorben.[2] „Etwas von Folter …“ – Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg weiterlesen

Der „weiche Unterleib“: Das Grenzkontrollregime an der Meerenge von Otranto

von Derek Lutterbeck[1]

Flüchtlinge aus Albanien und der Schmuggel von Drogen, Zigaretten und Waffen machen die Meerenge von Otranto in den Augen der italienischen (und europäischen) Behörden zum „weichen Unterleib der EU“. Nicht umsonst ist der Küstenstreifen zum Experimentierfeld der Grenz- und Migrationskontrolle geworden. Zwei Tendenzen lassen sich dabei beobachten: Die Vorverlagerung der Kontrollen auf die albanische Seite sowie die Vermischung von militärischen und polizeilichen Aufgaben. Der „weiche Unterleib“: Das Grenzkontrollregime an der Meerenge von Otranto weiterlesen

Kein Erfolg für die Mannstopper – Im ordentlichen Polizeidienst bleibt die Schweiz bei Vollmantelmunition

von Catherine Weber

Anders als in Deutschland1 sollen in der Schweiz PolizeibeamtInnen im normalen Dienst nicht mit Deformationsgeschossen ausgerüstet werden. Mit dieser Empfehlung beugte sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) auf ihrer Herbsttagung am 8. November in Lenzburg dem öffentlichen Druck – vorerst.

„Mit Bedauern haben wir den Beschluss der KKJPD zur Kenntnis genommen,“ erklärt Johannes Wyss, Pressesprecher der Firma RUAG Munition in Thun. Die RUAG war bis vor wenigen Jahren noch voll in der Hand des Eidgenössischen Verteidigungsdepartements, heute ist sie formell eine private Gesellschaft, deren Anteile aber zu 100% dem Bund gehören. Zwar ist die Armee immer noch Hauptkundin der Gesellschaft, dennoch strebt die RUAG nach einem neuen Abnehmerkreis, insbesondere unter den Polizeibehörden. Sie produziert neben allerlei definitiv tödlichen und angeblich „nicht-tödlichen“ Waffen für Sonderkommandos und Anti-Terror-Einheiten auch Munition, die für den normalen Polizeidienst gedacht ist. Für das Kaliber 9 Millimeter werden sowohl Vollmantel- als auch neuerdings Deformationsgeschosse angeboten. Kein Erfolg für die Mannstopper – Im ordentlichen Polizeidienst bleibt die Schweiz bei Vollmantelmunition weiterlesen

The War on Terrorism – US-Terrorismusbekämpfung und „Nationale Sicherheit“

von Albrecht Funk

Die USA führten in Afghanistan eine „Polizeiaktion mit den Mitteln des Militärischen“, meinte Verteidigungsminister Rudolf Scharping kurz nach Beginn der Bombardements.[1] Er täuscht sich. Für die US-Regierung ist der „Krieg gegen den internationalen Terrorismus“ eine Frage der „Nationalen Sicherheit“ und dabei dominieren militärische Konzepte.

Beim Krieg gegen den internationalen Terrorismus (IT) handelt es sich weder um Strafverfolgung mit militärischen Mitteln noch um symbolische Politik. Die US-Regierung hat einen Krieg gegen den IT ausgerufen und führt ihn in Afghanistan und anderswo mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Dieser Krieg erklärt sich nicht mit den Tausenden von Menschenleben, die den Anschlägen in New York und Washington zum Opfer fielen. Terrorismus ist für die Bush-Administration keine „Makrokriminalität“ und deshalb auch keine Frage der Strafverfolgung. Im Gegenteil, die Bush-Administration schließt mit der Ausrufung eines „Krieges gegen den IT“ ganz bewusst die Möglichkeit aus, den Terrorismus als ein völkerrechtlich wie national gebrandmarktes Verbrechen strafrechtlich und polizeilich zu verfolgen (und sei es auch mit einer von der internationalen Staatengemeinschaft legitimierten Polizeiaktion im Sinne Scharpings). Sie beruft sich auf ihr Recht zur Selbstverteidigung, zur Vernichtung des Gegners und zur Aburteilung von Gefangenen durch Militärtribunale. Formen und Strategien dieses Krieges erklären sich vielmehr aus der institutionellen Konzeption von „national security“ und den in den Agenturen Nationaler Sicherheit nach dem Ende des Kalten Krieges entstandenen Bedrohungsvorstellungen. The War on Terrorism – US-Terrorismusbekämpfung und „Nationale Sicherheit“ weiterlesen

Durchmarsch in Brüssel – Die EU reagiert auf den 11. September

von Mark Holzberger

Seit den Anschlägen vom 11. September legen auch die EU-Gremien einen hektischen gesetzgeberischen Aktionismus an den Tag. Sie nutzen die Gunst der Stunde, um Polizei und Geheimdiensten Kompetenzen zu eröffnen, die bislang nicht durchsetzbar erschienen.

Genau eine Woche nach den Terror-Anschlägen in New York und Washington präsentierte die EU-Kommission ihren seit längerem vorbereiteten Entwurf für einen sog. Rahmenbeschluss über die Einführung eines europäischen Haftbefehls, der künftig in der EU an die Stelle von Auslieferungsverfahren treten soll.[1]

Insbesondere die Auslieferung mutmaßlicher „Terroristen“ hatte zwischen den EU-Staaten immer wieder für Ärger gesorgt. Politische StraftäterInnen dürfen nämlich nach der Europäischen Auslieferungskonvention von 1957 nicht ausgeliefert werden. Seit 1977 hatte man sich daher mit dem Terrorismusbekämpfungsabkommen des Europarates (EuTerrÜ) geholfen. Darin wird Terrorismus über einen Katalog von Straftaten definiert (vom Mord bis zu Sachbeschädigung, bei der Menschen gefährdet werden). Diese Delikte sollten fortan in Auslieferungsverfahren nicht mehr als politische Straftaten angesehen werden. Zudem hatte die EU 1995 und 1996 zwei Abkommen zur Vereinfachung von Auslieferungen beschlossen.[2] Durchmarsch in Brüssel – Die EU reagiert auf den 11. September weiterlesen

Geheimdienste aufrüsten? Elemente einer abschreckenden Bilanz

von Norbert Pütter

Zu den reflexartigen Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September gehörte der Ruf nach einem Ausbau der Nachrichtendienste und nach mehr geheimdienstlichen Kompetenzen. Die das fordern, gehen dabei regelmäßig der naheliegenden Frage aus dem Weg, welche Erfolge des geheimdienstlichen „Kampfes gegen den Terrorismus“ dafür sprechen, (wieder) in die Dienste zu investieren.

Die lange und gut vorbereiteten Anschläge in den USA sind mit Recht als ein Indiz für das Versagen der Nachrichtendienste bewertet worden. Das gilt nicht allein für die deutschen, sondern auch für die angeblich führenden Geheimdienste CIA und Mossad. Der Vorwurf wiegt um so schwerer, wenn man berücksichtigt, dass seit Ende des Kalten Krieges die Sicherheitsexperten des Westens die größten Gefahren für die „freie Welt“ im Extremismus und Terrorismus islamisch motivierter Gruppen verortet haben. Vor diesem Hintergrund lässt der 11. September nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder haben die Dienste ihren eigenen Feindbildern nicht getraut, d.h. die Szenarien der islamistischen Bedrohung waren für die Öffentlichkeit gedachte Inszenierungen. Oder die Dienste haben sich schlicht als unfähig erwiesen, auf ihre eigene Diagnose zu reagieren. Keine dieser Alternativen wäre ein zureichender Grund, umstandslos gerade auf diese Behörden zu setzen, die am offenkundigsten versagt haben. Ein Blick auf den Anti-Terrorismus der deutschen Geheimdienste zeigt, dass diese Skepsis jenseits des Einzelfalles für jede Form nachrichtendienstlicher „Terrorbekämpfung“ gilt. Geheimdienste aufrüsten? Elemente einer abschreckenden Bilanz weiterlesen

Sicherheitsrisiko Nr. 1 – AusländerInnen als Sündenböcke der „Terrorbekämpfung

von Anja Lederer

Die Rechtspositionen der AusländerInnen werden mit dem zweiten Anti-Terror-Paket erneut massiv verschlechtert. Die Verschärfungen sollen unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“ durchgezogen und einer späteren Debatte um das Zuwanderungsgesetz von vornherein entzogen werden.

An vorderster Stelle stehen dabei Ergänzungen der „besonderen Versagungsgründe“. Solche Gründe ermöglichen es, selbst jenen AusländerInnen die Aufenthaltsgenehmigung oder deren Verlängerung zu verweigern, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, etwa weil sie mit Deutschen verheiratet sind. Dies soll nun zwingend auch dann geschehen, wenn die AntragstellerIn „die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder eine derartige Vereinigung unterstützt.“[1] Sicherheitsrisiko Nr. 1 – AusländerInnen als Sündenböcke der „Terrorbekämpfung weiterlesen

Nichts zu verbergen? Datenschutz, Sicherheitsgesetze, Rasterfahndung

von Heiner Busch

Die Rasterfahndung – jetzt zur Suche nach „Schläfern“ praktiziert – ist eine jener polizeilichen Befugnisse, die die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durchlöchern. Woher nimmt der Bundesinnenminister die Idee, wir hätten „vielleicht … im Datenschutz etwas übertrieben“?[1]

Das Zweckbindungsgebot ist ein zentraler Grundsatz des Datenschutzes. Es besagt, dass Daten nur zu dem Zweck bearbeitet werden dürfen, für den sie auch erhoben wurden. Die Rasterfahndung steht diesem Prinzip diametral entgegen. Die Methode, der sich die deutsche Polizei seit den 70er Jahren bedient, besteht darin, Datenbestände anderer Verwaltungen oder privater Stellen nach einem bestimmten Muster miteinander abzugleichen. Im Falle der Anfang Oktober gestarteten Rasterfahndungen bedeutet das: Daten von Personen aus Ländern des Nahen Ostens, die bei Melde- und Ausländerbehörden, Hochschulen, Energie- und „Entsorgungs“-Unternehmen, bei Nah- und Fernverkehrsunternehmen oder „Kommunikationsdienstleistern“, bei Reinigungs- und Cateringfirmen oder Sicherheitsdiensten, bei öffentlichen und privaten Stellen, die sich mit Atomenergie sowie chemischen und biologischen Gefahrenstoffen befassen, bei Flughafengesellschaften, Flugschulen und Luftfahrtfirmen gespeichert sind, werden zweckentfremdet.[2] Sie dienen nicht mehr der Verwaltung von Hochschulangelegenheiten oder der korrekten Abrechnung der zustehenden Löhne, sondern einem polizeilichen Zweck, für den sie nicht erhoben wurden. Die Betroffenen haben die Kontrolle über ihre Daten verloren. Nichts zu verbergen? Datenschutz, Sicherheitsgesetze, Rasterfahndung weiterlesen

§ 129b und Kronzeugenregelung – Alte Instrumente in neuem Gewand

von Albrecht Maurer

Schon mit dem ersten Anti-Terror-Paket hat die Bundesregierung entschieden, das politische Strafrecht rund um den § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) auszubauen. Erneuern will sie auch die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung.

„Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland.“ Dies ist der ganze Text des geplanten § 129b StGB, mit dem die Bundesregierung das Instrumentarium, das seit den 70er Jahren gegen den inländischen Terrorismus aufgebaut wurde, nun auch gegen den internationalen nutzbar machen will.[1] Grund genug, dieses Instrumentarium noch einmal unter die Lupe zu nehmen.

Der § 129a – terroristische Vereinigung – wurde 1976 eingeführt. Bis dahin hatte sich die „Terrorismusbekämpfung“ in der BRD auf § 129 – kriminelle Vereinigung – gestützt, der mit leichten Veränderungen und kurzen Unterbrechungen seit Kaisers Zeiten galt. Der Straftatbestand der „terroristischen“ Vereinigung ist ein schwererer und mit härteren Strafen bedrohter Fall der „kriminellen“. Die „Zwecke“ und „Tätigkeiten“ der terroristischen Vereinigung sollen nicht auf die Begehung von Straftaten allgemein, sondern auf bestimmte schwere Straftaten gerichtet sein, die in einem Katalog festgehalten sind. Dazu gehörten zunächst Mord, Totschlag, Völkermord, Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub sowie Brandstiftung, seit einer Verschärfung 1986 auch weitere „gemeingefährliche Straftaten“ wie „gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr“ oder „Störung öffentlicher Betriebe“. Neben terroristischen Straftaten im engeren Sinne waren nun auch Formen des militanten sozialen Protests – etwa das Absägen von Strommasten – erfasst. § 129b und Kronzeugenregelung – Alte Instrumente in neuem Gewand weiterlesen

Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze

von Marion Knorr

Fast alle Bundesländer haben seit September Sicherheitspakete geschnürt oder sind gerade dabei. Hier ein Überblick.

Bayern will bis 2006 zusätzliche 391 Mio. DM in die Sicherheit investieren: Die Polizei erhält 650 neue Stellen, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 50, die Justiz – d.h. die Staatsanwaltschaft und die Gefängnisaufsicht – 80, die Finanzprüfung der Steuerverwaltung 50, die Ausländerbehörden erhalten 40. Allein 147 Mio. DM will die bayerische Regierung für polizeiliche Technik ausgeben: Videoüberwachung, gepanzerte Fahrzeuge, operative Einsatztechnik, DNA-Analyse. Hessen spendiert – verteilt über drei Jahre – 400 Mio. DM. Die Polizei bekommt 350 neue Stellen (Wachpolizei 250, Verwaltungsangestellte 100), das LfV 20. In neue polizeiliche Informationstechnik fließen 250 Mio. DM. Anti-Terror-Programme der Länder – Mehr Geld, mehr Stellen, neue Gesetze weiterlesen