Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Der folgende Text beschäftigt sich am Beispiel von Eurodac mit der Digitalisierung der europäischen Grenzkontrolle. Eurodac, eine Informations-, Kommunikations- und Kontrolltechnologie, operiert mittels einer europäischen Datenbank, in der die Fingerabdrücke von Asylsuchenden und irregulären MigrantInnen in einem so genannten Automatischen Fingerabdruck-Identifikations-System (AFIS) gespeichert werden. Der politische Geltungsraum dieses Systems bildet die Dublin II Regulation. Sie wurde als Antwort auf die Krise des europäischen Asylsystems konzipiert, die die Konstruktion und den Gebrauch von flapsigen Begriffen wie “refugees in orbit” und “asylum shopping” begleiteten.[1] Dublin II folgt dem Verursacherprinzip, welches besagt, dass der Mitgliedstaat, der die Einreise eine_r Asylantragssteller_in „verursacht“ hat (etwa durch Vergabe eines Visums oder aufgrund mangelnder Sicherung der Grenze), das Asylverfahren durchführen muss. Indem es mit Hilfe der Datenbank Eurodac die Zuständigkeit eines und nur eines Mitgliedstaates pro Asylantrag rekonstruiert, bildet Dublin II das innere Regulativ der Mobilität von Nicht-EU-Staatsbürger_innen ohne Visum innerhalb der EU. Eurodac und die IT Agentur: Zur Digitalisierung der europäischen Grenze weiterlesen →
NSU und NSA: zwei Abkürzungen zum verwechseln, zwei „Skandale“. In dem einen geht es um Morde, die wie plötzlich (un-)aufgeklärt an diversen Orten ruchbar wurden. In dem anderen um Staaten- und personeneindringliche Informationen, geliefert durch einen gerade noch geheimdienstlich tätigen Mann, der zur global schrillenden Pfeife gegriffen hat. Wer also schützt die Innere Sicherheit und wer schützt uns vor den „Beschützern“?
NSU und NSA haben nichts miteinander zu tun. Oder doch? Nichts, insofern im Falle des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und seiner TäterInnen bundesdeutsche Innenpolitik und handelnd explodierende Vorurteile gegen Andere und Andersartigkeiten kundgeworden sind. Sie haben sich entwickelt und sind mörderisch geworden mitten in einem Land, das sich wenigstens halboffiziell als „Bündnis der Toleranz“ wähnt. Seit 1950 rühmt es sich seiner in Bund und Ländern offen und geheim tätigen Ämter für Verfassungsschutz, die „sichere“ und „unsichere“ Bürger, Vereine und Parteien an Hand des 1952 und 1956 vom Bundesverfassungsgericht gekerbten Maßstabs der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ sortieren. Wer schützt die Innere Sicherheit? Der Untersuchungsausschuss und die Geheimdienste weiterlesen →
Wenn uns jemand etwas über die Herrschaftsverhältnisse im Jahr 2013 gelehrt hat, war es Edward Snowden. Er enthüllte, dass einige westliche Regierungen bereit und durch ihre Überwachungstechnologien auch in der Lage sind, auf fast jede Lebensäußerung zuzugreifen, die ihre BürgerInnen online, über Festnetz- oder Mobiltelefon tätigen – und dies ohne ernstzunehmende Kontrolle.
Bisher ist nur über einen Bruchteil der von Snowden beschafften geheimen Dokumente berichtet worden. Aber schon jetzt ist angesichts der Vielzahl geheimer Überwachungsprogramme (siehe Kasten auf S. 46 f.) das ungeheure Ausmaß der Datensammlungen und Auswertungen durch die National Security Agency (NSA) und ihre Partnerdienste sichtbar. Der bloßgestellte Überwachungsstaat – Der NSA-Skandal und die globale Gegenwehr weiterlesen →
In seinen jährlichen Berichten publiziert das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages auch Zahlen über die strategische Telekommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Je für sich haben die immer gleich gehaltenen „Unterrichtungen“ wenig Aussagekraft. Eine Auswertung über einen Zeitraum von zehn Jahren lässt jedoch Muster erkennen.[1]
Gegenstand der folgenden Auswertung sind Art, Umfang und Entwicklung der strategischen Fernmeldeüberwachung des BND nach § 5 des Artikel-10-Gesetzes (G 10). Diese betrifft die Überwachung von internationalen Telekommunikationsverkehren, die von oder nach Deutschland geführt werden. Nicht erfasst sind folglich die strategischen Kontrollen der Telekommunikation in sogenannten Individualmaßnahmen (§ 8 G 10), die bei Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (z.B. in Entführungsfällen) angeordnet werden können. Ebenfalls nicht erfasst ist die strategische Überwachung der Telekommunikation im „offenen Himmel“, d.h. von Telekommunikationsverkehren, die ihren Ausgangs- und Endpunkt jeweils im Ausland haben. Zahlen zum Umfang dieser nicht den Regularien des G 10 unterliegenden Überwachung des Auslands sind nicht bekannt. Verdachtslose Rasterfahndung des BND – Eine Zehnjahresbilanz 2002-2012 weiterlesen →
Mehr parlamentarische Kontrolle, striktere Vorgaben für die Anwerbung und den Einsatz von V-Leuten, mehr Öffentlichkeitsarbeit und „Prävention“. Das sind die Stichworte für die Reformen, die einige Länder nach dem NSU-Skandal betreiben.
Im Dezember 2012 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) eine neue Richtlinie über die Zusammenarbeit des Bundesamtes (BfV) und der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), die ersterem in praktisch allen Tätigkeitsfeldern die Kompetenz zur zentralen Auswertung von Informationen zuschob. Die Länder müssen seitdem alle „Quellenmeldungen“ und Observationsberichte ungefiltert an das BfV liefern. Geht es nach dem Bundesinnenministerium, ist das aber nur ein erster Schritt zu einer weiteren Zentralisierung des Verfassungsschutzverbundes, die in der gerade begonnenen Legislaturperiode auch im Bundesverfassungsschutzgesetz festgeschrieben werden soll.[1]Verfassungsschutz der Zukunft? Neuorientierung der Landesämter weiterlesen →
Dass angesichts des NSU die Polizeien und die Geheimdienste in Deutschland versagt haben, ist offenkundig. Die Dienste, deren Aufgabe es sein soll, gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen frühzeitig zu entdecken, haben vom NSU keine Ahnung gehabt. Gleichzeitig haben sich diverse V-Leute der Ämter um Umfeld des NSU bewegt. Weil all dies auch den politischen Kontrolleuren der Dienste nicht auffiel, ist der Schluss naheliegend, dass die Kontrolle unzureichend ist und alsbald verbessert werden muss.
Auf die Vorschläge des NSU-Untersuchungsausschusses nimmt der Koalitionsvertrag der erneuten Großen Koaliation positiv Bezug. Sofern die Bundesebene betroffen sei, mache man sich die Empfehlungen „für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, zur parlamentarischen Kontrolle der Tätigkeit der Nachrichtendienste sowie zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ „zu Eigen“. Die Koalition wolle sie „zügig umsetzen“. Wenig später heißt es: Geheimdienste besser kontrollieren? Zwischen Illusionen und bewusster Täuschung weiterlesen →
Warum tut sich der polizeiliche Staatsschutz so schwer, rechte Gewalt sachgerecht zu erkennen und zu bewerten?
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU (PUA-NSU) kam in seinem Abschlussbericht zu einem nieder schmetternden Ergebnis: Nicht nur die Kriminalpolizei, die die Mordserie des NSU an ImmigrantInnen untersuchte, hatte diese als Racheakte einer ominösen kriminellen Organisation bewertet und damit die Opfer für ihren eigenen Tod mitverantwortlich gemacht. „Nach den Feststellungen des Ausschusses wurde die Gefahr des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auch vom polizeilichen Staatsschutz völlig falsch eingeschätzt. Die polizeiliche Analyse rechtsextremistischer Gewalt war fehlerhaft, das Lagebild dadurch unzutreffend.“[1]Der blinde Fleck: Der polizeiliche Staatsschutz und die rechte Gewalt weiterlesen →
Die EU hat dem Kampf gegen die Cyberkriminalität wiederholt hohe Priorität beigemessen.[1] Dabei werden Instrumente der inneren und äußeren Sicherheit sowie Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste zusammengeführt.
Ein Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten gibt es nicht in allen Ländern. In Deutschland ist es historisch gewachsen und basiert auf den einschneidenden Erfahrungen mit der Gestapo. Aus Gründen der Rechtssicherheit für die BürgerInnen sollten Polizei und Nachrichtendienste in der Bundesrepublik daher organisatorisch, personell und informationell getrennt bleiben. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen erst mit dem Vorliegen eines tatsächlichen Verdachts tätig werden, während die Nachrichtendienste geheim und präventiv im Vorfeld aufklären, aber nicht polizeilich eingreifen dürfen. Ein Austausch von Informationen ist nur zulässig, wenn er anlassbezogen und im Einzelfall erfolgt. Diese Grenzen werden zunehmend unterlaufen – neuerdings auch bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Die EU und die Cyberkriminalität – Was passiert mit dem deutschen Trennungsgebot? weiterlesen →
Immer wieder von der Polizei angehalten und durchsucht zu werden, ist eine erniedrigende Erfahrung, die vor allem Angehörige von Minderheiten machen müssen, sagt Rebekah Delsol. Heiner Busch befragte die Mitarbeiterin von StopWatch über die britische Variante der willkürlichen Kontrolle.
Willkürliche Kontrollen werden umso eher möglich, wenn das Recht der Polizei keine Grenzen setzt. Das ist die Erfahrung, die wir mit den Bestimmungen zur Identitätsfeststellung in den deutschen Polizeigesetzen gemacht haben. Wie sieht die rechtliche Situation in Großbritannien aus?
Im Vereinigten Königreich konnte die Einführung von Identitätskarten bzw. Personalausweisen bisher verhindert werden. Daher gibt es anders als auf dem Kontinent auch keine polizeilichen Befugnisse zur Identitätsfeststellung. Die Polizei darf hier Leute anhalten und befragen: warum sie sich an einem bestimmten Ort aufhalten, was sie da tun, warum sie sich so oder so verhalten etc. Das wird als „Stop-and-account“ bezeichnet (übersetzt etwa: anhalten und nach einer Rechtfertigung fragen, d. Red). Eine eigentliche gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Aber die Rechtslage ist reichlich konfus und die Leute, die da angehalten werden, wissen oft nicht, dass sie keine Fragen beantworten müssen und einfach ihres Weges gehen können. Stop and Search – Ethnische Unverhältnismäßigkeit in Großbritannien weiterlesen →
23 Jahre nach dem Ende des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR ist das Interesse von Polizei und Geheimdiensten an seinen Akten ungebrochen. Grund genug, ihre Anfragen beim Bundesbeauftragten unter die Lupe zu nehmen.
Ein erheblicher Teil der vom MfS angelegten Akten- und Datenbestände enthält sensible personenbezogene Informationen, die unter Verletzung elementarer Menschenrechte, durch zielgerichtete Bespitzelung, Post- und Fernmeldekontrolle oder unzulässige Verhörpraxis über Jahrzehnte gesammelt worden sind. Die Verwertung solcher „Erkenntnisse“ für aktuelle Strafverfahren[1] oder zur „Gefahrenabwehr“ wurde nach anfänglichen Diskussionen 1991/1992 kaum weiter problematisiert und ist heute nahezu in Vergessenheit geraten. Auch die Verwendung der Stasi-Unterlagen für Zwecke der Geheimdienste hat sich mittlerweile auf einem Niveau verstetigt, das weit über die anfänglichen Bedarfsbekundungen der Behördenvertreter und die befürchteten Szenarien der damaligen Sachverständigen hinausgeht.[2]Neue Begünstigte des MfS? Geheimdienste und Polizei erobern die Stasi-Akten weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.