von Mark Holzberger
Im Zuge des so genannten Visa-Untersuchungsausschusses wurde zwar die Praxis der Visumvergabe, nicht jedoch das deutsche Visumsrecht verschärft. Kein Wunder, denn die Musik spielt auch hier vor allem in Brüssel.
Im Jahr 2007 haben die deutschen Auslandsvertretungen 1,95 Mio. Visumanträge bewilligt und 210.000 abgelehnt. Nur ein Bruchteil dieser Bewilligungen (136.000) – nämlich die für längerfristige Aufenthalte z.B. zum Familiennachzug oder zur Arbeitsaufnahme – richtete sich nach deutschem Recht. Dagegen erteilten die deutschen Konsulate über 1,8 Mio. so genannte Schengen-Visa mit einer Gültigkeit von drei Monaten, z.B. für Tourismus oder für Familienbesuche.[1] Ausschlaggebend hierfür ist das EU-Recht, genauer: das der EG, denn dieser Politikbereich ist durch Art. 62 Nr. 2 b EG-Vertrag „vergemeinschaftet“. Unsere Visitenkarte – Die deutsche und europäische Visapolitik weiterlesen