Die polizeiliche Durchdringung von Bildungsanstalten ist kein neues Phänomen und entsprechende Vorstellungen von Kriminalprävention sowie deren praktische Anwendung reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Auch wenn der vielstimmige Chor aus pragmatischer Sozialwissenschaft und sozialarbeiterisch-polizeilicher Praxis in ihr ein Produkt des 20. Jahrhunderts erkennen mag, neu sind allenfalls damit verbundene Pazifizierungshoffnungen.
Deutsche Polizeien werden repressiv aufgrund der ihnen nach der Strafprozessordnung zugewiesenen Aufgabe der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten tätig (v.a. nach § 163 Strafprozessordnung und den Ordnungswidrigkeitsgesetzen). Präventiv handeln sie zu deren Verhütung nach den Polizeigesetzen. Beide Tätigkeiten setzen jeweils „Angeschuldigte“ bzw. „StörerInnen“ sowie einen hinreichenden Tatverdacht oder eine „konkrete Gefahr“ voraus.[1] Das ist bei polizeilichen gewaltpräventiven Maßnahmen an Schulen regelmäßig nicht der Fall. Tatbestand Jugend. Zur Durchpolizeilichung deutscher Schulen weiterlesen →
Die „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“ ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finanziertes Projekt, das bereits seit 1994 an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Polizei arbeitet.
Die originäre Aufgabe der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei bei ihrer Gründung war es, zwischen den MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und der Polizei den Dialog anzuregen und zu institutionalisieren.[1] Dadurch sollte erreicht werden, dass Aktivitäten und Ansätze der Jugendhilfe im schwierigen Arbeitsfeld mit devianten Jugendlichen nicht durch polizeiliche Maßnahmen konterkariert wurden und beide Berufsgruppen effektive Strategien der Gewaltprävention entwickeln konnten. Die sich verändernden strukturellen Bedingungen in der Präventionslandschaft und eine verstärkte Kooperationsbereitschaft der Akteure führte zu einer Erweiterung der Zielgruppen, so dass neben der Polizei seit Beginn der 2000er Jahre auch Schule und Justiz vermehrt eine Rolle in der Projektarbeit spielen. Wegen dieser Erweiterungen wurde 2012 aus der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei die „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“. Der folgende Text konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Polizei.[2]Vom „OB?“ zum „WIE?“. 20 Jahre zwischen Jugendhilfe und Polizei weiterlesen →
1999 wurde in Stuttgart das erste „Haus des Jugendrechts“ als Modellprojekt gegründet. In der Zwischenzeit sind weitere in verschiedenen Bundesländern hinzugekommen. Gemeinsam ist ihnen, dass Jugendamt/Jugendgerichtshilfe sowie die Jugendsachbearbeitung der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach untergebracht sind, um in allen Jugendstrafverfahren zu kooperieren.
Wenn Jugendhilfe auf Polizei und Staatsanwaltschaft trifft, stoßen zwei Systeme aufeinander, die sich durch erhebliche Differenzen auszeichnen. Zu diesem schwierigen Verhältnis[1] tragen strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Hinzu kommt, dass die tradierten Erwartungen der Jugendstrafjustiz gegenüber der Jugendhilfe den eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag der Hilfs- und Ermittlungsfunktion unterordnen.[2] Wenn deshalb Erfolge in der „Bekämpfung von Jugendgewalt- und Intensivkriminalität“ durch eine verstärkte Kooperation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und Jugendhilfe andererseits erwartet werden, dann wird dieser klassische Konflikt virulent.[3]Häuser des Jugendrechts – Bestandsaufnahme eines Kooperationsmodells weiterlesen →
Nicht erst seit den Anschlägen in Paris und Kopenhagen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die „foreign fighters“ im Visier, EinwohnerInnen oder gar Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die nach Kämpfen in Syrien oder im Irak bzw. einer entsprechenden Ausbildung im Jemen nach Europa zurückkehren. Sie sind die Legitimation für eine ganze Serie neuer Anti-Terror-Maßnahmen.
Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung „ausländischen Kämpfern“ zu Leibe rücken. Zur Verhinderung einer „Terrorismusfinanzierung“ will sie verdächtigte Finanzströme ausforschen lassen. Die Ausreise zur Teilnahme an „Terror-Camps“ soll unter Strafe gestellt werden. Verdächtigen droht künftig der Passentzug. Und es soll möglich sein, einen „Ersatz-Personalausweis“ auszustellen, der nicht zur Ausreise berechtigt. Die Bundesregierung bezeichnet die neuen Gesetze als „Teil einer seitens des Bundes verfolgten Gesamtstrategie“, zu der auch Maßnahmen im Ausländerrecht gehören.[1]Die neuen Anti-Terror-Pakete der EU: Der Kampf gegen die „ausländischen Kämpfer“ weiterlesen →
Die rot-grüne Landesregierung in Hannover will das Polizeigesetz novellieren. Seit September 2014 liegt ein Entwurf aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vor.
„Niedersächsisches Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ (NGefAG) soll das Gesetz künftig heißen, der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wird damit aus der Aufgabennorm des Gesetzes gestrichen. Diesen Weg hatte bereits die erste rot-grüne Koalition bei der Novellierung des Polizeirechts in den 90er Jahren beschritten. 2003 hatte eine CDU-geführte Landesregierung das Rad zurück gedreht. Das Gesetz hieß nun wieder „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (Nds. SOG), und die „öffentliche Ordnung“ war wieder zum Schutzgut der polizeilichen Generalklausel erhoben worden. Angstkonstrukte im Kontext eines diffusen bürgerlichen Sicherheitsempfindens konnten der Polizei damit wieder als Begründung für ein Einschreiten gegen Unordnungszustände jedweder Art dienen. Im Berufsverständnis einer Bürgerpolizei soll damit unter Rot-grün nun wieder Schluss sein. Auf dem Weg zur Bürgerpolizei? Niedersachsen bringt neues Polizeirecht auf den Weg weiterlesen →
Der Untersuchungsausschuss „V-Leute gegen Abgeordnete“ (UA 5/2) des Thüringer Landtages lieferte interessante Einblicke in das trübe Innenleben und den dubiosen Alltag des „Verfassungsschutzes“.
Parallel zur Aufklärung rund um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) setzte das Landesparlament im Dezember 2012 auf Antrag der Fraktion DIE LINKE und mit Unterstützung von GRÜNEN und SPD einen weiteren Untersuchungsausschuss ein. Das Gremium sollte Aufklärung über die Anwerbung, Führung und die dubiosen Aktivitäten des früheren NPD-Funktionärs und Spitzels des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) Kai-Uwe Trinkaus bringen. Konkret ging es darum, die „erfolgte Bespitzelung, Herabwürdigung und Infiltration von Parteien, Fraktionen und Vereinen“ durch Trinkaus aufzuklären und herauszufinden, ob seine Aktivitäten „mit Wissen und/oder Zustimmung“ des TLfV und der Landesregierung erfolgten, wie es im Einsetzungsbeschluss hieß. Trinkaus hatte während seiner Zeit als V-Mann Aktionen initiiert, mit denen Abgeordnete verschiedener Parteien aus Land und Bund sowie GewerkschafterInnen öffentlich diskreditiert wurden sowie Fraktionen des Landtages, die Verwaltung des Parlaments und Vereine unterwandert worden waren. Sein Vorgehen erinnerte BeobachterInnen schon damals an geheimdienstliche Methoden.[1]Nazi-Spitzel Trinkaus: Noch eine Thüringer V-Mann-Geschichte weiterlesen →
Das Frage- und Informationsrecht des Parlaments basiert auf Artikel 38 des Grundgesetzes und dem in Artikel 20 festgeschriebenen Demokratieprinzip. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Zusammen mit der Antwortpflicht der Regierung, ist es Gegenstand einer Vielzahl von Klagen auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit dem Fragerecht üben die Abgeordneten und damit das Parlament ihre Kontrollfunktion aus. Angehörige aller Fraktionen können damit einzelne Vorhaben oder Entscheidungen der Regierung hinterfragen, Einzelinformationen ans Tageslicht befördern oder die Hintergründe von Verhandlungen oder Regierungsentscheidungen und -planungen aufdecken. Mehrheitlich sind diese parlamentarischen Initiativen aber ein Instrument der Opposition. Die Fraktionen können damit eigene Aktivitäten mit Fakten, Informationen und Hintergründen unterfüttern und vorbereiten oder Themen, die eher am Rande des politischen Geschehens ablaufen, der öffentlichen Diskussion zugänglich machen. Kurz: es ist vor allem für die Opposition ein wichtiges Instrumentarium, für deren Öffentlichkeitsarbeit fast unverzichtbar und ein kleines Gegengewicht zur Mediendominanz und zur Diskussions- und Definitionshoheit von Regierung und Mehrheitsfraktionen. Parlamentarisches Fragerecht: Abgeordnete fragen, die Regierung antwortet – manchmal weiterlesen →
Mehr als zwei Jahre dauerte der Kampf eines Betroffenen um vollständige Auskunft und Löschung der Daten, die das Bundeskriminalamt und der Berliner Staatsschutz über ihn gespeichert hatten.
Nüchtern klingt die Schilderung eines gravierenden Rechtsbruchs im Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI): „Wie eine Kontrolle der Zentraldatei ‚Politisch motivierte Kriminalität – links’ (PMK-links-Z) ans Licht brachte, sind viele personenbezogenen Speicherungen ohne hinreichende Rechtsgrundlage erfolgt.“[1] Bei einem Kontrollbesuch im Bundeskriminalamt (BKA) hatte der BfDI festgestellt, dass „Anmelder von Versammlungen als ‚sonstige Personen‘ in der Zentraldatei gespeichert“ waren. Informationelle Fremdbestimmung: Eine Odyssee durch Staatsschutz-Datenbanken weiterlesen →
„Informationsfreiheit“, Zugang der BürgerInnen zu den Informationen über den Staat und zu den Daten, die der Staat (über sie) sammelt, gehört schon lange zum Repertoire demokratisch-bürgerrechtlicher Forderungen. Aber die Abschottung des Sicherheitsbereichs vor dem Volk hat bislang nur kleine Kratzer abbekommen.
Das Prinzip der Öffentlichkeit ist untrennbar mit der Vorstellung von Demokratie verbunden: Was nicht öffentlich ist, was nicht allen BürgerInnen bekannt ist (oder sein könnte), das kann auch nicht zum Gegenstand der allgemeinen Willensbildung und Entscheidung werden. In dem Maß, wie sich der Staatsapparat der Öffentlichkeit entzieht, steht er im Widerspruch zum demokratischen Selbstverständnis. Geheimnisse im Informationszeitalter: Informationsfreiheit, Akteneinsicht und Innere Sicherheit weiterlesen →
„Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten“ – das war der Titel einer umfangreichen Kleinen Anfrage, die die SPD-Bundestagsfraktion Ende Juli 2013, zwei Monate vor der Wahl, einreichte. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/14560 v. 14.8.2013) ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil sie Antworten auf 25 der 115 Unterfragen „nach sorgfältiger Abwägung“ aus Gründen des „Staatswohls“ verweigerte. Die Infomationen seien geheimhaltungsbedürftig – VS-vertraulich oder VS-geheim –, weil sie „im Zusammenhang mit Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden“, „technischen Fähigkeiten“ oder Aspekten der Kooperation der deutschen Geheimdienste mit ihren US-PartnerInnen stünden. Die heutige Regierungspartei SPD dürfte längst vergessen haben, wie sie damals abserviert wurde. Im NSA-Untersuchungsausschuss trägt sie jetzt die Geheimhaltungspolitik wieder mit. Redaktionsmitteilung weiterlesen →
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