Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Der neue staatliche Anti-Terrorismus steht in ungebrochener Kontinuität zu seinem Vorgänger aus den 70er Jahren. Die Gemeinsamkeiten in der strategischen Orientierung und im reflexhaften Ruf nach dem Ausbau staatlicher Repressionsinstrumente sind unübersehbar. Der Grad der Internationalisierung, das technische Niveau der Überwachungsstrategien und die Skrupellosigkeit gegenüber demokratisch-rechtsstaatlichen Standards machen das Besondere des neuen „Kampfes gegen den Terror“ aus.
In öffentlichen Diskussionen wird häufig der Eindruck erweckt, als habe mit den Anschlägen vom 11. September 2001 die terroristische Bedrohung eine neue Qualität erlangt, die auch eine neue Qualität staatlich-polizeilicher Antworten erforderte. Blickt man zunächst auf den engeren Komplex der polizeilich-kriminalstrategischen Aktionen, so zeigt sich hier aber keine neue Qualität, sondern die forcierte Fortsetzung eines bekannten Musters: Jeder Terrorakt wird zur willkommenen Legitimation neuer polizeilicher, strafrechtlicher und/oder geheimdienstlicher Instrumente genutzt. Die Anlässe sind beliebig. Wurde gestern der Ausbau der Dienste, die Legalisierung von Straftaten Verdeckter Ermittler etc. noch mit dem Kampf gegen den internationalen Drogenhandel begründet, so muss heute die terroristische Gefahr für alles herhalten, was auf den Wunschzetteln der Exekutive und ihrer politischen Förderer steht. Terrorismus produziert die Gelegenheiten, das politisch durchsetzen zu können, was man schon immer wollte. Dass Gefahrenpotentiale dramatisiert werden, ist eine notwendige Begleiterscheinung dieses Geschäfts. Alter und neuer Anti-Terrorismus – Von den Entgrenzungen ungeahnten Ausmaßes weiterlesen →
Reichlich verschlafen hat die Rechtskommission der großen Parlamentskammer, des Nationalrats, auf eine Übersicht der Polizeidateien des Bundes reagiert. Dabei hatte sie hochbrisante Zahlen vor sich.
„Schnüffelstaat! Schon wieder 50 000 registriert“, titelte der „Sonntags-Blick“ am 31. Oktober 2004 und druckte bestürzte Erklärungen von Mitgliedern der nationalrätlichen Rechtskommission (RK). Die „neue Zahl“ der in der Staatsschutz-Datenbank ISIS gespeicherten Personen sei „ein Schock“, ließ sich Kommissionspräsident Luzi Stamm von der rechtsbürgerlichen SVP zitieren. Was das Boulevard-Blatt nicht wusste, aber Stamm hätte wissen müssen: die neue Zahl war längst die alte. Tausendfacher Verdacht – Datenbilanz des schweizerischen Bundesamtes für Polizei weiterlesen →
Nach dem Tod des 35-jährigen Laye-Alama Condé aus Sierra Leone will Bremen vorerst auf zwangsweise Brechmitteleinsätze verzichten: Wer nicht „freiwillig“ ein Brechmittel nimmt, soll „bis zum Ausscheiden der Beweismittel“ in Haft genommen werden.
Dass die zwangsweise Verabreichung des Brechmittels ‚Ipecacuanha‘ an Personen, die mutmaßlich sog. ‚Drogen-Bubbles‘ verschluckt haben, zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen und in Einzelfällen auch zum Tode führen kann, ist bekannt. Ebenso wenig überrascht, dass das erste Todesopfer eines zwangsweisen polizeilichen Brechmitteleinsatzes ein Schwarzafrikaner war: der 19-jährige Archidi John aus Kamerun, der Ende 2001 in Hamburg starb. Wer nach dieser Eskalation auf ein Ende dieser Praxis hoffte, sah sich getäuscht: Hamburger Polizisten beglückwünschten sich kürzlich zu zwei Jahren Brechmitteleinsatz, Berlin hat im Frühjahr 2004 die umstrittene Praxis wieder eingeführt.[1] Und in Bremen, das bereits auf eine lange ‚Tradition‘ zurückblicken kann, hieß es auch weiterhin: „Kotzen für den Staatsanwalt!“[2]Bis zum Ausscheiden der Beweismittel – Nach dem Bremer Brechmitteltod: Weiter mit Stuhlhaft? weiterlesen →
Nicht die milde Strafe macht das Daschner-Urteil des Frankfurter Landgerichts problematisch, sondern die Behandlung der Folter als individuelles Fehlverhalten.
„Wo hört das auf?“, fragt David Simpson in der „London Review of Books“. Anlass der Frage sind die Folterbilder, die auch britische Soldaten aus dem Irak mit nach Hause gebracht haben. „Die Ereignisse im Gefängnis Abu Ghraib … scheinen sich überall in der hilflosen Politik der ‚Koalition der Willigen‘ zu wiederholen: selbst die Dänen haben nun offenkundig ihren Skandal. Die Fotografien britischer Untaten, die publik wurden, als ein glückloser britischer Soldat seinen Film einem Laden der örtlichen Hauptstraße zum Entwickeln gegeben hatte, präsentieren das Lager Bread Basket wahrscheinlich als ein anderes schändliches Beispiel. Die Fotografien sind schwer zu erkennen. Sind die aufeinander gepressten Fäuste und die schweren Stiefel, mitten in der Luft eingefangen, dazu ausersehen, Knochen von wehrlosen Gefangenen zu brechen und sie zu verletzen oder wurden sie nur vor der Kamera vorgespielt, um zu prahlen? Stellen sie nachgemachte Gewalttaten dar oder machen sie sichtbar, was da kommen wird? Vor den Prozessen werden wir nichts Genaueres wissen. Und selbst dann werden wir nicht alles wissen.“[1]Folter absolut relativ – Das Fragwürdige am Daschner-Urteil weiterlesen →
„Besondere Ermittlungsmethoden“ und geheimdienstliche „Erkenntnisse“ als Beweismittel: Die Gruppe der sieben stärksten Industriestaaten plus Russland (G8) will im „Krieg gegen den Terror“ neue globale Standards durchsetzen und findet damit – zumindest teilweise – Anklang in der EU.
Seit dem 11. September 2001 hat die G8 eine führende Rolle in der Politik „innerer Sicherheit“ übernommen. Als „globale“ Gruppierung unter der Führung der USA setzt sie globale Standards. Die ersten Forderungen hat die EU bereits übernommen: Die Einführung biometrischer Pässe ist beschlossen, die Speicherung von Telekom-Verbindungsdaten steckt im Gesetzgebungsverfahren des Rates der EU-Innen- und Justizminister, und auch mit der Weitergabe von Flugpassagierdaten haben sich die USA durchgesetzt. Geheimverfahren gegen Terroristen? G8-Modelle auch für die EU weiterlesen →
Ob der Krieg gegen den Terror zu dem führt, was seine Kriegsherren verheißen, private Gewaltunternehmer zu vernichten und eine „pax americana“ herzustellen, ist eine Frage, die in den USA kaum ein Politiker mehr zu stellen wagt. Wer am Sinn des Krieges zweifelt, erntet – wie Präsidentschaftskandidat John Kerry im Wahlkampf – nur Verachtung für den Mangel an Siegesgewissheit.
Der Rest der Welt tut gut daran, den Krieg nicht nur als eine Metapher zu begreifen. Die USA sehen sich im Krieg und führen ihn deshalb auch mit realer kriegerischer Gewalt: Vernichtung der Feinde, Ausschaltung der Gruppen und Staaten, die diese unterstützen, Präventivschläge gegen Akteure, die nach Einschätzung der Regierung eine (terroristische) Gefahr darstellen. Nach bald vier Jahren „war on terrorism“ steht nicht mehr zur Debatte, ob Krieg herrscht, sondern nur noch, wo er stattfindet und in welcher Form er die internationale Ordnung und die politische und gesellschaftliche Normalität der USA verändert hat. Der „war on terrorism“ der USA – Eine Zwischenbilanz im vierten Jahr weiterlesen →
Mit der Verabschiedung eines neuen „Prevention of Terrorism Act“ im März 2005 hat Großbritannien einen (vorläufigen) Höhepunkt in der 30-jährigen Geschichte seines Anti-Terror-Rechts erreicht.
Diese Geschichte begann im November 1974 mit dem „Prevention of Terrorism (Temporary Provisions) Act“ (PTA), den die Regierung nach einer ausgedehnten Anschlagsserie der IRA in nur einem Tag durchs Parlament paukte. Der damalige Labour-Innenminister Roy Jenkins sprach seinerzeit von einer „Kombination von drakonischen Befugnissen, die es so in Friedenszeiten noch nie gegeben hat.“[1] Der PTA enthielt im Wesentlichen drei Punkte: das Verbot der IRA und die Kriminalisierung ihrer Mitglieder, die Möglichkeit, Terrorismusverdächtige ausweisen zu können, sowie die Befugnis der Polizei, Personen auf Anordnung des Innenministers sieben Tage festhalten zu können. Die Ermächtigungen von 1974 glichen in vielerlei Hinsicht den zu Beginn des Zweiten Weltkriegs erlassenen Notstandsgesetzen. Britisches Anti-Terror-Recht – Von „Notstandsbefugnissen“ zu „Kontrollanordnungen“ weiterlesen →
Der 11. September 2001 hat die spanische Anti-Terror-Politik nicht grundsätzlich verändert. Eine willige öffentliche Meinung und die gewachsene Kooperationsbereitschaft anderer Staaten ermöglichten der Regierung vielmehr ein schnelleres Tempo auf dem bereits vorgezeichneten Kurs.
Die Anti-Terror-Politik der spanischen Regierung verfolgt seit Jahrzehnten ein grundsätzliches Ziel: die Bekämpfung der bewaffneten baskischen Organisation ETA und ihres Umfeldes. Die dafür notwendigen polizeilichen und geheimdienstlichen Strukturen, rechtlichen Grundlagen und politischen Bündnisse sind seit langem fest etabliert. Mit Rückenwind der EU – Die spanische Anti-Terror-Politik weiterlesen →
Nach dem 11. September 2001 blieben auch in der Bundesrepublik „Terrorwarnungen“ nicht aus. Die Palette der Schreckensmeldungen abseits von der immer aufs Neue bemühten „abstrakten Gefahr“ reichte von drohenden Flugzeug- und Schiffsentführungen über angeblich geplante Anschläge auf Forschungsreaktoren bis zum „Virenalarm“.
Am 5. September 2002 stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei die Wohnung des türkischen Staatsangehörigen Osman P. und seiner US-amerikanischen Freundin Astrid E. in Walldorf.[1] Wenige Tage zuvor hatten Bundesinnenminister Otto Schily und seine „Sicherheitsbehörden“ angesichts des kommenden Jahrestages der Anschläge in den USA vor einer „hohen Gefährdung für Deutschland“ gewarnt. Was die Polizei in der Walldorfer Wohnung fand, schien diese Gefahr zu untermauern. Alarmstufe „Rot“ – Terrorwarnungen in Deutschland und was davon blieb weiterlesen →
In seinen Grundlinien bleibt sich der deutsche Anti-Terrorismus treu: Mit „streng rechtsstaatlichen Gesetzen“ wird das beschnitten, was Demokraten bislang für rechtsstaatlich selbstverständlich hielten. Wo das nicht reicht, weil die politischen Mehrheiten fehlen, findet man praktische Lösungen, um die Arbeit der Exekutiven zu „verbessern“.
Mit drei gesetzgeberischen Schnellschüssen hatte der Bundesgesetzgeber auf die Anschläge vom 11. September 2001 reagiert: Er strich das „Religionsprivileg“ aus dem Vereinsgesetz, erhöhte Steuern, um zusätzliche Gelder für den Anti-Terror-Kampf zu beschaffen, und beschloss mit dem „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich vor allem auf die Kontrolle von AusländerInnen bezogen und die deutschen Geheimdienste mit neuen Befugnissen ausstatteten.[1] In den vergangenen dreieinhalb Jahren versuchte man, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung des Terrorismus durch weitere Gesetze zu verbessern. Zu Lande, zu Wasser und in der Luft – Terrorismusbekämpfung als Ermächtigungspolitik weiterlesen →
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