Schlagwort-Archive: Geheimdienste

Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei

von Norbert Pütter

Geheimdienste, so lehrt die Erfahrung, sind nicht nur ineffektiv, sondern auch unkontrollierbar und undemokratisch. Sie könnten, so wird neuerdings argumentiert, auch deshalb abgeschafft werden, weil mit dem polizeilichen Staatsschutz eine Instanz bereitstehe, die mit rechtsstaatlich einwandfreien Mittel den entsprechenden Gefahren entgegentreten, Straftaten verhindern oder aufklären könne.[1] Dieser „Ausweg“ schafft jedoch neue Probleme.

Historisch nahm die „politische Polizei“ schon immer eine besondere Stellung innerhalb der öffentlichen Gewalt ein.[2] Schließlich soll sie den Staat selbst vor gegen ihn gerichteten Straftaten und Gefahren schützen. Weil die staatliche Ordnung aber ein besonders hohes Rechtsgut sein soll – sie sichert die gesellschaftlichen Machtverhältnisse –, reich(t)en die „normalen“ polizeilichen und strafrechtlichen Vorkehrungen nicht aus. Besondere Strafnormen (Staatsschutzdelikte), spezialisierte Zuständigkeiten (Staatsanwaltschaften, Gerichte), gesonderte polizeiliche Abteilungen mit einem spezifischen „Tätigkeitsprofil“ sind deshalb für den Staatsschutz kennzeichnend. Kontrollprobleme neuen Ausmaßes – Polizeilicher Staatsschutz als Geheimpolizei weiterlesen

Schönwetter-Rechtsstaat? Recht, Bürgerrechte und Innere Sicherheit

Nachfragen bei drei kritischen Juristen

Seit über drei Jahrzehnten erlebt die BRD einen ständigen Ausbau der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten. Von Martin Kutscha, Tobias Singelnstein und Frederik Rachor wollten wir wissen: Was treibt den Gesetzgeber und wie steht es um die Qualität des „Sicherheitsrechts“? Die Fragen stellte Fredrik Roggan.

Das „Recht der Inneren Sicherheit“ hat seit den 70er Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Kontrollstellenpragrafen und der „finale Rettungsschuss“ waren Gegenstand des ersten Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz in den 70er Jahren. Die Legalisierung verdeckter Ermittlungsmethoden („Neue Methoden der Verbrechensbekämpfung“) begann in den 80ern im Polizeirecht und setzte sich danach in der Strafprozessordnung fort. Neue technische Methoden und neue Zusammenarbeitsformen im Innern (zwischen Polizei und Geheimdiensten) und nach außen (Schengen, Europol) kamen seither hinzu. An dieser Entwicklung waren nicht allein die Gesetzgeber auf verschiedenen Ebenen beteiligt, sondern auch die Verfassungsgerichte. Wichtige Entscheidungen, die in Intention und Tenor durchaus liberal-demokrati­schen Traditionen folgten, haben der staatsapparat-fixierten Sicherheitspolitik nichts Dauerhaftes entgegenstellen können. Schönwetter-Rechtsstaat? Recht, Bürgerrechte und Innere Sicherheit weiterlesen

Wer gegen wen? Gremiendschungel zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

von Mark Holzberger

Die Zirkel, in denen Polizei und Geheimdienste (aber auch Militärs) sich bundes- bzw. europaweit treffen, um ihren Kampf gegen die „Cyberkriminalität“ zu koordinieren, sind (wieder einmal) unübersichtlich und intransparent.

Im Februar 2011 beschloss die Bundesregierung ihre „Cyber-Sicherheits­strategie für Deutschland“. Diese will eine möglichst effektive Zusammenarbeit der Bundesbehörden unter Einbindung der Privatwirtschaft erreichen.[1] Hierfür wurden drei Modelle entwickelt: Erstens wurde im Mai 2011 auf ministerieller Ebene ein „Nationaler Cyber-Sicher­heits­rat“ (NCSR) gebildet. Dieser soll „strukturelle“ Fragen erörtern und „präventive“ Instrumente bzw. zwischen Staat und Wirtschaft „übergreifende Politikansätze“ koordinieren. Die Leitung des NCSR obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, der Staatssekretärin im Bundesinnenministerium (BMI), Cornelia Rogall-Gro­the. Ähnlich wie im „Rat der IT-Beauftragten des Bundes“ sind am NCSR auch das Bundeskanzleramt sowie sieben weitere Bundesministerien beteiligt. (Auswärtiges Amt, Verteidigung, Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Technologie sowie Bildung und Forschung) Hinzu kommen VertreterInnen der Länder. Die Wirtschaft ist lediglich „assoziiertes Mitglied“. Wer gegen wen? Gremiendschungel zur Bekämpfung der Cyberkriminalität weiterlesen

Gläserne soziale Netzwerke – Fahndung in digitalen sozialen Interaktionen

von Christiane Schulzki-Haddouti

Menschen kommunizieren, planen, organisieren im Netz und können darüber auch Gleichgesinnte mobilisieren. Strafverfolger können aus den dabei anfallenden Daten nicht nur soziale Netzwerke rekonstruieren, sie können auch Social-Network-Dienste direkt für ihre Zwecke verwenden.

Eine Vielzahl von Diensten unterstützt die Kommunikation im so genannten Social Web. Über Soziale Netzwerke wie Facebook, Xing oder LinkedIn können Menschen Kontakte aufbauen und pflegen oder ihre Beziehungsnetze erweitern. Plattformen wie YouTube und Flickr bieten einfache Möglichkeiten für die Veröffentlichung oder den Tausch von Videos und Fotos. Über Microblogging-Dienste wie Twitter lassen sich per Rechner oder Smartphone Kurznachrichten und Bilder nicht nur an Freunde, sondern ganze Scharen von Interessierten verteilen. Kooperation und Kollaboration über Dienste, die Gruppenkommunikation unterstützen, erweitern die Reichweite der Nutzer – und erlauben eine orts- und zeitunabhängige Präsenz im Netz. Die Menschen geben dabei nicht nur Inhalte preis, sondern auch, wann sie wo mit wem kommunizieren. Gläserne soziale Netzwerke – Fahndung in digitalen sozialen Interaktionen weiterlesen

In einer durchsichtigen Welt – Die „Open Source Intelligence“-Industrie

von Ben Hayes

Das Geschäft mit Informationen aus „offenen Quellen“ ist im vergangenen Jahrzehnt schnell gewachsen. Private Unternehmen, die keinerlei datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen, sammeln Daten in großem Stil – zur Freude von Sicherheitsinstitutionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Das US-Militär definiert „Open Source Intelligence“ (OSINT) als die Gewinnung „relevanter Information aus der systematischen Sammlung, Aufbereitung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten für nachrichtendienstliche Zwecke.“[1] Unter einer „offenen Quelle“ sei „jede Person oder Gruppe“ zu verstehen, „die Informationen ohne Anspruch auf Schutz der Privatsphäre liefert“. Öffentlich zugängliche Information umfasse alles, „was auf Nachfrage für die breite Öffentlichkeit verfügbar ist, legal von irgendeinem Beobachter gesehen oder gehört oder an einer öffentlichen Versammlung kundgetan wurde.“ „Open Source Intelligence“ wird also durch das definiert, was sie nicht ist: „vertraulich“, „privat“ oder sonst „für eine bestimmte Person, Gruppe oder Organisation gedacht“. In der Praxis wird diese Unterscheidung jedoch dadurch unterlaufen, das weblogs, chat-rooms und „soziale Netzwerke“ als „öffentliche Diskussionsforen“ kategorisiert werden. In einer durchsichtigen Welt – Die „Open Source Intelligence“-Industrie weiterlesen

Von der Fiche zum Informationssystem – Der Schweizer Staatsschutz seit dem Fichenskandal

von Viktor Györffy

Im November 1989, kurz nach dem „Mauerfall“, flog in der Schweiz der Fichenskandal auf. Dieser zwang den Staatsschutz, sich von seiner alten Praxis zu verabschieden, und bildete gleichzeitig die Basis für dessen Erneuerung.

Am Anfang steht ein Anruf der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp bei ihrem Ehemann, einem bekannten Zürcher Wirtschaftsanwalt. Die Justiz- und Polizeiministerin hat Wind bekommen von Geldwäsche-Ermittlungen gegen eine Firma, in deren Verwaltungsrat auch ihr Gatte sitzt. Sie bittet ihn, umgehend aus dem Gremium auszutreten. Als das Telefongespräch durch eine Indiskretion öffentlich bekannt wird, muss die Bundesrätin den Hut nehmen. Am 31. Januar 1989 wird eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, die die Amts­führung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) durchleuchten soll. Von der Fiche zum Informationssystem – Der Schweizer Staatsschutz seit dem Fichenskandal weiterlesen

Die Dienste der Bundesrepublik – Vom Kalten Krieg zur „neuen Sicherheitsarchitektur“

von Norbert Pütter

Mit dem Ende des Kalten Krieges verloren die (west-)deutschen Geheimdienste ihr zentrales Beobachtungsobjekt und damit ihre Legitimationsgrundlage. Die Krise währte nur kurz. Schnell fanden sich neue Aufgaben. Die Dienste wurden enger denn je mit anderen Sicherheitsbehörden „vernetzt“.

Jede Stufe auf dem Weg zu voller Souveränität, die der westdeutsche Teilstaat nach der Zerschlagung des Deutschen Reiches erreichte, markierte zugleich einen Schritt beim Auf- und Ausbau von Geheimdiensten: 1949 genehmigten die Alliierten „eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische … Tätigkeiten“ (= einen Inlandsnachrichtendienst, der den Namen „Verfassungsschutz“ erhielt); integriert in die Vorbereitungen zur „Wiederbewaffnung“ betrieb man seit 1951 den Aufbau eines militärischen Dienstes, der mit der Gründung der Bundeswehr 1956 zum „Militärischen Abschirmdienst“ (MAD) wurde; mit der durch den Deutschlandvertrag gestärkten Selbstständigkeit der Republik übernahm die Bundesregierung im selben Jahr von den USA die „Organisation Gehlen“, die seither als „Bundesnachrichtendienst“ (BND) die Auslandsspionage der BRD betreibt; 1968 erhielten die Dienste im Rahmen der Notstandsgesetzgebung Befugnisse zur Fernmeldeüberwachung, die die deutschen Behörden von alliierten Stellen unabhängig machen sollten; und nach 1990 ist das wiedervereinigte Deutschland bemüht, die letzten Folgen des verlorenen Krieges abzuschütteln und zu einem „normalen“ Staat zu werden, dessen geheimdienstliches Potenzial hinter dem anderer westlichen Demokratien nicht zurücksteht. Die Dienste der Bundesrepublik – Vom Kalten Krieg zur „neuen Sicherheitsarchitektur“ weiterlesen

Unbrauchbar und kontraproduktiv – Für die Abschaffung des Bundesnachrichtendienstes

von Gaby Weber

Niemand hat den BND je geliebt, doch keine der im Bundestag vertretenen Parteien plant seine Abschaffung. Im Gegenteil: Alle hoffen darauf, wenn sie nur endlich mal an den Schalthebeln sitzen, dass er auch ihnen zu Diensten sein könnte, zum Beispiel im Kampf gegen den politischen Gegner.

Ein bisschen Bespitzelung hier, ein wenig Telefonabhören dort – praktischerweise alles auf Steuerkosten. Es kommt ja nie heraus, im Zweifelsfall wird zur Vertuschung die „Nationale Sicherheit“ bemüht. Dabei ging die Rechnung eigentlich nie auf. Keine Regierung war je zufrieden mit dem Dienst. Konrad Adenauer wollte 1962, während der Spiegelaffäre, den BND-Präsidenten Reinhard Gehlen verhaften lassen. Sein Nachfolger warf die Pullacher Verbindungsgruppe aus dem Palais Schaumburg. Ludwig Erhard wörtlich: „Ich will mit diesen Leuten nicht unter einem Dach sitzen“. Willy Brandt ignorierte die „geheim“ gestempelten Berichte, die der Dienst aus der Zeitung abgeschrieben hatte. Helmut Schmidt schimpfte ihn einen „Dilettantenverein“, und Helmut Kohl strafte ihn mit Nichtachtung. Unbrauchbar und kontraproduktiv – Für die Abschaffung des Bundesnachrichtendienstes weiterlesen