Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Mitte der 90er Jahre registrierte die IG Medien „eine Durchsuchungsaktion in Redaktionen und Journalistenwohnungen pro Monat. Mindestens.“[1] Aktuelle Vergleichszahlen fehlen zwar. Fälle aus dem zurückliegenden Jahr zeigen allerdings, dass die Hemmschwelle für staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit keineswegs gestiegen ist.
Nahezu unbemerkt und ohne nennenswertes Echo der deutschen Presse ließ der damalige Bundesinnenminister Otto Schily am 5. September 2005 die kurdische Tageszeitung „Özgür Politika“ (Freie Politik) dichtmachen.[2] Aufgrund einer Verbotsverfügung gegen die seit über zehn Jahren in Frankfurt am Main erscheinende Zeitung beschlagnahmte die Polizei alle 40 PCs der Redaktion, sämtliche Unterlagen, das gesamte Archiv, Mobiliar, Papierkörbe, Grünpflanzen und die Mineralwasservorräte. Das Vermögen der E. Xani-Herausgebergesellschaft in Höhe von 22.000 Euro und 70.000 Schweizer Franken wurde eingezogen. Die formale Begründung des Verbots: Die Tageszeitung „Özgür Politika“ und der dahinter stehende Verlag seien „nachweislich in die Organisationsstruktur der PKK (heute Kongra Gel) eingebunden“, die Zeitung sei als „Sprachrohr der PKK“ einzustufen. Der Zeitpunkt des Verbots ergäbe sich, so die ministerielle Anordnung vom 30. August, „aus der in den letzten Monaten eskalierenden Sicherheitslage in der Türkei“. Pressefreiheit light – Durchsuchungen als Mittel der Einschüchterung weiterlesen →
Nicht mehr „Freiheit“, sondern mehr Staat verheißt das Regierungsprogramm für die Innere Sicherheitspolitik der nächsten Jahre: Ausweitung des Strafrechts, Ausbau von Vorfeldbefugnissen, Verflechtung von Polizei und Geheimdiensten, Verwischung von Militär- und Polizeiaufgaben … Am Ende der „zweiten Gründerjahre“, die die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung[1] ankündigte, wird der Sicherheitsstaat Deutschland weiter ausgebaut worden sein.
Ihrer Natur nach sind Koalitionsvereinbarungen Kompromisse, bei denen alle Beteiligten Abstriche von ihren eigentlichen Vorhaben machen müssen. In den Fragen Innerer Sicherheitspolitik fiel der Regierungskompromiss leicht, weil jenseits aller parlamentarisch-publizistischen Scheingefechte seit Jahrzehnten Einigkeit zwischen CDU/CSU und SPD darüber besteht, wie „Innere Sicherheit“ hergestellt werden soll. Für die Bürgerrechte ist die große Koalition im Bund die denkbar negativste Regierungsvariante, weil die rechtsstaatlich/bürgerrechtlich motivierten Skrupel, durch die sich Bündnisgrüne und – neuerdings wieder – FDP neben ihren großen Wunschpartnern zu profilieren suchten, als hemmende Elemente ausfallen. So kann die „große Koalition der Inneren Sicherheit“ nun endlich ungehindert umsetzen, was sie unter „Freiheit wagen“ versteht. Mehr Staat wagen – Innere Sicherheit und die Vorhaben der großen Koalition weiterlesen →
Schon seit einigen Jahren erscheint das Bundesverfassungsgericht als das letzte Verfassungsorgan, das den Schutz der Grundrechte gegen staatliche Überwachungsangriffe noch ernsthaft betreibt. Einige jüngere Entscheidungen des Gerichts erinnern die Gesetzgeber an ihre verfassungsrechtlichen Grenzen und engen die Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Geheimdienste ein.
Während der 90er Jahre konnten sich die Gesetzgeber sicher sein, dass die Gesetzgebung zur Telekommunikationsüberwachung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keine substantiellen Einschränkungen erfahren würde. Im Zuge der Erweiterung geheimdienstlicher Überwachungseingriffe hatten sogar Maßnahmen Bestand, die zuvor verfassungsrechtlich ausgeschlossen schienen. Neue Grenzen für die Überwacher? Zur jüngsten Entwicklung der Verfassungsrechtsprechung weiterlesen →
Die Telekom-Firmen sollen sämtliche Verbindungsdaten, die bei elektronischen Kommunikationsvorgängen innerhalb der EU anfallen, bis zu zwei Jahren speichern. Dies beschlossen die Innen- und JustizministerInnen der EU im Dezember 2005 – mit Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Dieser Beschluss war im Vorfeld einer intensiven Kritik ausgesetzt – auch im Europäischen Parlament (EP). Vor dessen Plenum hatte der britische Innenminister Charles Clarke am 7. September 2005 darauf hingewiesen, dass sich die Nutzung von Verbindungsdaten für die schnellen Ermittlungserfolge nach den Anschlägen auf die Londoner U-Bahn im Juli 2005 als „äußerst wertvoll“ erwiesen habe.[1] Die britische Regierung kann sich jetzt einen doppelten Erfolg an die Brust heften: Sie hat innerhalb ihres zu Ende gehenden Präsidentschaftshalbjahres eine umstrittene Regelung durchgesetzt, und sie hat das EP einmal mehr zum Anhängsel der Exekutive degradiert. Aktenberge bis zum Mond – EU beschließt Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten weiterlesen →
Mit der Schaffung eines Straftatbestandes der „Verherrlichung“ will die britische Regierung die Europaratskonvention „zur Prävention des Terrorismus“ umsetzen: ein gefährlicher Schritt zur Kriminalisierung von Meinungen.
Die gute Nachricht vorweg: In der Debatte über den neuesten Anti-Terror-Gesetzentwurf seiner Regierung hat Premierminister Tony Blair am 9. November 2005 erstmals in seiner nunmehr achtjährigen Amtszeit eine Abstimmung im Unterhaus verloren. Mit 322 zu 291 Stimmen lehnten es die „Commons“ ab, die Dauer der Haft ohne Anklage für Terrorismusverdächtige von derzeit 14 auf 90 Tage heraufzusetzen. Anfang der 90er Jahre lag diese Frist noch bei 48 Stunden. Das Unterhaus akzeptierte jetzt einen Kompromiss von „nur“ 28 Tagen.[1]Terrorismus ohne Terroristen? Die Europaratskonvention zur „Terrorismus-Prävention“ weiterlesen →
Das Polizeirecht in der Schweiz befindet sich im Wandel. Neuere gesetzliche Regelungen zeigen, dass die Polizeitätigkeit immer mehr über die bloße Gefahrenabwehr hinaus in den präventiven Bereich vorstößt. Eine bewusste Reflexion dieses Prozesses findet in der Regel nicht statt, gedanklich bewegt man sich weiterhin auf den bisherigen Pfaden.
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Polizei in der Schweiz Sache der Kantone. In zahlreichen Kantonen ist das Polizeirecht traditionellerweise kaum gesetzlich geregelt. Auch im Kanton Zürich, immerhin dem bevölkerungsreichsten der Schweiz, fehlt bisher ein umfassender Erlass, der die Befugnisse der Polizei festlegen würde. Detailliertere Regelungen über die polizeiliche Tätigkeit existieren lediglich in Form interner, nicht öffentlich zugänglicher Dienstanweisungen. Schleichende Ausdehnung ins Vorfeld – Aktuelle Entwicklungen des Polizeirechts in der Schweiz weiterlesen →
Die technische Entwicklung macht neue Formen der Überwachung und der heimlichen Datenbeschaffung möglich. Deren Einsatz richtet sich weniger nach den Vorstellungen eines aktiv gewordenen Gesetzgebers als vielmehr nach den „Wünschen der Praxis“. Die dadurch geschaffenen Fakten legalisiert der Gesetzgeber regelmäßig dadurch, dass er nachträglich Eingriffsbefugnisse schafft.
Der so genannte IMSI-Catcher erlaubt es, die Kenn-, Anschluss- und SIM-Kartennummern aller Mobiltelefone in seiner Umgebung festzustellen. Das Gerät simuliert eine Funkzelle, so dass alle im Umkreis befindlichen Handys sich bei dieser einbuchen. Der Einsatz dieses Apparates betrifft infolgedessen nicht nur eine oder mehrere Zielpersonen, sondern regelmäßig zahlreiche Dritte. Nach der Herstellung bzw. Markteinführung der Geräte ist nur wenig Zeit vergangen, bis die Polizei spätestens seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre die Technik im Rahmen der Strafverfolgung zu nutzen begann. Eine gesetzliche Grundlage dafür gab es zunächst nicht. Zwar gingen Teile der Exekutive davon aus, dass der Einsatz bereits durch die (damals bestehenden) Normen zur Telekommunikationsüberwachung – die Paragraphen 100a und folgende der Strafprozessordnung (StPO) – gedeckt waren. Dies wurde jedoch von vielen Seiten bestritten, und selbst die Bundesregierung hielt es im September 2001 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP für notwendig, die Sache zu klären und eine eigenständige Rechtsgrundlage zu schaffen.[1] Angesichts des wachsenden Drucks und da die Polizei auf ihre neue Ermittlungsmöglichkeit nicht mehr verzichten wollte, nahm der Bundestag ein Jahr später mit dem § 100i eine eigene Rechtsgrundlage für den IMSI-Catcher in die Strafprozessordnung auf.[2]Neue Technik, altes Recht – Zum Doppelpassspiel von Exekutive und Gesetzgeber weiterlesen →
Mit den Entscheidungen zum Lauschangriff und zur Telekommunikationsüberwachung deutet sich beim Bundesverfassungsgericht eine Wende gegenüber seiner früheren affirmativen Rechtsprechung zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen an. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern zeigen allerdings wenig Neigung, die ihnen aufgetragenen Hausaufgaben gewissenhaft zu erledigen.
Der 15. Dezember 1970 endete für bürgerrechtlich Bewegte mit einer bitteren Enttäuschung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die massive Schwächung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses durch eine Änderung des Art. 10 Grundgesetz (GG) sowie die Verabschiedung des „G 10“ im Jahre 1968 für im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Dieses erste Abhörurteil aus Karlsruhe versuchte mit gewundenen Argumentationsfiguren zu begründen, dass die „Effektivität des Verfassungsschutzes“ nun einmal die heimliche Überwachung von Kommunikationsvorgängen ohne richterliche Kontrolle erforderlich mache. Den mithörenden Verfassungsschützern billigte es dabei sogar einen Vertrauensvorschuss zu: Bei der Auslegung und Würdigung einer Norm sei davon auszugehen, „dass sie in einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie korrekt und fair angewendet wird“.[1]Unerwünschte Hausaufgaben – Die Gesetzgeber ignorieren die Vorgaben aus Karlsruhe weiterlesen →
1991/92 setzte das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg in mehreren Städten des Landes, u.a. in Freiburg, Verdeckte Ermittler (VE) ein, um die linke Szene auszuforschen. Ganze elf Jahre dauerte es, bis das LKA – gerichtlich gezwungen – den VE-Einsatz in Freiburg zugab, weitere zwei Jahre bis zur Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass der Einsatz rechtswidrig war.
Freiburg im Sommer 1991: Acht junge Leute treffen sich, um Hilfe für politische Gefangene zu leisten und den Schutz von Flüchtlingswohnheimen gegen die sich häufenden Anschläge zu organisieren. Mit dabei ist Hans-Joachim Carlsen – Hajo –, angeblich Zivildienstleistender, der sich mit S. anfreundet, regelmäßig in dessen Wohngemeinschaft verkehrt und so Kontakt zu weiteren Personen aus dem persönlichen und politischen Umfeld von S. erhält. „Hajo“ beteiligt sich an gemeinsamen Essen, an Diskussionen über Politik, Staat, Beziehungen und erfährt selbst von den psychischen Schwierigkeiten, wegen der sich S. in psychiatrische Behandlung begeben hat. Das Verhältnis wird so vertrauensvoll, dass S. und dessen Freundin im April 1992 einen gemeinsamen Zelt-Urlaub mit „Hajo“ in Frankreich planen. Der sagt jedoch im letzten Moment ab und verschwindet im Juni 1992, nachdem er mit dem Verdacht, ein Spitzel zu sein, konfrontiert wird. Illegaler Einsatz Verdeckter Ermittler – Zur gerichtlichen Kontrolle der „Spätzle-Stasi“ weiterlesen →
von Norbert Pütter, Wolf-Dieter Narr und Heiner Busch
In den letzten Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrfach polizeiliche Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig. Die bürgerrechtliche Genugtuung hierüber weicht jedoch schnell der Erkenntnis, dass den Urteilen neue Gesetze folgen, die die gewünschten Befugnisse auf anscheinend verfassungskonforme Weise regeln.
Auf den ersten Blick erscheint das Verhältnis von Verfassungsgericht und Parlamenten unproblematisch: Als „Hüter der Verfassung“ überprüft das Gericht auf Antrag, ob eine gesetzliche Regelung mit den Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) in Einklang steht. Falls das Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklärt, befasst sich das Parlament erneut mit dem Problem und sucht nach einer Lösung, die den im Urteil entwickelten Kriterien entspricht. Das Gericht sorgt so gleichermaßen für den Bestand wie für die Weiterentwicklung der Rechtsordnung. Bekämpfungs-Recht und Rechtsstaat – Vorwärtsverrechtlichung in gebremsten Bahnen? weiterlesen →
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